Split Payment

 

Mitteilung über die Anwendung des sogenannten „Split payment“

Mit diesem Schreiben teilen wir unseren Lieferanten mit, dass die neue MwSt. Regelung wie im Art. 17-ter des Gesetzesdekretes 633/1972 vorgesehen, ab 1. Juli 2017 auch auf unsere Gesellschaft ausgedehnt worden ist. Das heißt, auch die Südtiroler Einzugsdienste AG unterliegt ab diesem Datum dem sogenannten “Split Payment”.
Ab 1. Juli 2017 müssen deshalb alle elektronischen Rechnungen, welche an die schreibende Gesellschaft gerichtet sind, im MwSt.-Feld das „S“ für Split Payment enthalten. Anderenfalls können sie nicht mehr angenommen werden.
Für eventuelle Fragen und Erläuterungen können Sie sich gerne an unseren Verwaltungsdienst unter der Rufnummer 0471-316400 wenden.

Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it