FAQ

[Kraftfahrzeugsteuer]

Was geschieht, falls der Wiederverkäufer die PEC nach Ablauf der von den bestehenden Bestimmungen vorgesehenen Verfallsfrist sendet?

Falls die PEC, die das Verzeichnis der Fahrzeuge und die Zahlungsbestätigung beinhaltet, nach Ablauf der Verfallsfristen (Mai, September oder Jänner) gesendet wird, tritt die Unterbrechung der Zahlungspflicht der Kfz-Steuer nicht mit dem Datum, zu welchem der Wiederverkäufer das Fahrzeug übernommen hat, sondern mit dem Sendedatum der PEC in Kraft. Demzufolge ist die Kfz-Steuer für jene Fahrzeuge, deren Zahlungsfälligkeit im Zeitraum zwischen dem Übernahmedatum und dem Sendedatum abläuft, trotzdem geschuldet. Wenn beispielsweise der Kauf des Fahrzeuges am 15.03erfolgt und die laufende Steuerperiode Mai – April ist und das Fahrzeug mit dem Eingangsdatum 15.03 in das Verzeichnis des ersten Viermonatszeitraums eingetragen wird, welches aber in Verspätung übermittelt wird (zum Beispiel am 6. Juni anstatt innerhalb Ende Mai), so ist in diesem Fall der Steuerzeitraum Mai – April geschuldet, während die Aussetzung ab dem Monat Mai läuft, sollte das Fahrzeug nicht vor diesem Datum verkauft oder abgemeldet worden sein. Für weitere Infos empfehlen wir Ihnen, das entsprechende Rundschreiben zu lesen.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Mit welchen Modalitäten muss der Antrag auf Unterbrechung der Zahlungspflicht eingebracht werden?

Der Antrag muss alle vier Monate innerhalb des Folgemonats der Fälligkeit des Viermonatszeitraumes, auf die sich der Antrag bezieht, eingereicht werden. Es sind daher die folgenden Fälligkeiten vorgesehen:

1. Viermonatszeitraum (Jänner-April), Antrag im Monat Mai

2. Viermonatszeitraum (Mai-August), Antrag im Monat September

3. Viermonatszeitraum (September-Dezember), Antrag im Monat Jänner

Durch die „RIVENDI“ genannte Software, die auf der Webseite der Agentur der Einnahmen heruntergeladen werden kann, muss das Verzeichnis der im betrefflichen Viermonatszeitraum erworbenen und wiederverkauften Fahrzeuge erstellt werden. Darauffolgend muss über das Zahlungsportal „ePays“ die Fixgebühr in Höhe von Euro 1,55 für jedes für den Wiederverkauf erworbene Fahrzeug entrichtet werden. Für die verkauften Fahrzeuge ist dagegen keine Summe geschuldet. Anschließend müssen das mit der Software „RIVENDI“ erstellte Verzeichnis und die vom Portal „ePays“ ausgestellte Zahlungsbestätigung über PEC an eine ACI-Geschäftsstelle oder an eine ermächtigte Autoagentur der Autonomen Provinz Bozen gesendet werden.

Für weitere Infos lesen Sie bitte den Wegweiser zur Unterbrechung der Zahlungspflicht der Kraftfahrzeugsteuer des Landes für “Wiederverkäufer Bestand”.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ich habe ein gebrauchtes sog. „ökologisches“ Fahrzeug gekauft. Darf ich dennoch die Steuerbefreiungen und -erleichterungen nutzen?

Ja, allerdings wird die Steuerbefreiung/-erleichterung ab dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges angewandt. Demzufolge ist es möglich, diese innerhalb von drei oder fünf Jahren ab dem genannten Zeitpunkt zu nutzen. Die Steuerbefreiung bzw. -erleichterung gilt auch für Fahrzeuge, die außerhalb Südtirols gekauft worden sind.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Mir wurde die Befreiung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung zuerkannt. Zu einem späteren Zeitpunkt habe ich das Fahrzeug gewechselt. Muss ich den Südtiroler Einzugsdiensten das Kennzeichen des neuen Fahrzeuges mitteilen, damit die Befreiung übertragen wird?

Ja, die Übertragung der Steuerbefreiung vom vorhergehenden auf das neue Fahrzeug erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Steuerpflichtigen.

[Kraftfahrzeugsteuer]
Wie kann ich den Antrag auf Rückerstattung der Kfz-Steuer einreichen?


Der Antrag kann über das folgende Formular eingereicht werden.
[Kraftfahrzeugsteuer]

Welche Steuerbefreiungen und -erleichterung sind für sog. „ökologische“ Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff/Flüssiggas/Methangas angetriebene Fahrzeuge oder Hybridfahrzeuge Elektro-/Verbrennungsmotor vorgesehen)?

Es sind die folgenden Steuerbefreiungen und -erleichterungen vorgesehen:

-       Elektrofahrzeuge: Befreiung von der Zahlung der Kfz-Steuer in den ersten fünf Jahren ab der Zulassung. Danach ist die für PKW als Kfz-Steuer geschuldete Summe auf ein Viertel der für mit Benzin oder Diesel angetriebenen Fahrzeuge geschuldeten Kfz-Steuer (Euro-Klasse-6-Tarife) reduziert.

-       Fahrzeuge mit (doppeltem oder ausschließlichem) Wasserstoff-, Flüssiggas- oder Methangasantrieb: Befreiung von der Zahlung der Kfz-Steuer in den ersten drei Jahren ab der Zulassung. Danach ist die für PKW als Kfz-Steuer geschuldete Summe für die ausschließlich mit Flüssig- oder Methangas angetriebenen Fahrzeuge auf ein Viertel der für mit Benzin oder Diesel angetriebenen Fahrzeuge geschuldeten Kfz-Steuer (Euro-Klasse-6-Tarife) reduziert.

-       Hybridfahrzeuge mit Elektro- und Verbrennungsmotor: Befreiung von der Zahlung der Kfz-Steuer in den ersten drei Jahren ab der Zulassung. Die Befreiung wird für jene Fahrzeuge, die weniger als 30 g/CO2 je km ausstoßen, auf fünf Jahre verlängert.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Was soll ich tun, falls ich die Kfz-Steuer nicht innerhalb der Zahlungsfrist eingezahlt habe (Zahlung mit Verspätung)?

Nach Einleitung des Verfahrens zur Zwangseintreibung – dies erfolgt im dritten Jahr nach dem Ablauf der Zahlungsfrist – wird die Strafe im vollen Ausmaß in Höhe von 30% der nicht bezahlten Steuer zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Zinsen angewandt.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Muss ich einen Antrag einreichen, um die Steuerbefreiungen und -erleichterungen nutzen zu können?

Nein, die gegenständliche Steuerbefreiung/-erleichterung wird automatisch auf der Grundlage der im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister enthaltenen Daten eingetragen.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Mein Fahrzeug wurde gestohlen: kann ich die bereits bezahlte Kraftfahrzeugsteuer zurückerhalten?

Bei Besitzverlust des Fahrzeuges wegen Diebstahls wird (nach Anmerkung beim PRA der bezüglichen Anzeige) die Rückerstattung für die nicht genossenen Monate, die auf jenen des Diebstahls folgen, gewährt. Die Rückerstattung erfolgt nach der Fälligkeit der Steuer, nach vorheriger Erklärung des Eigentümers, nicht mehr in den Besitz des Fahrzeuges gelangt zu sein.

Wenn der Diebstahl innerhalb des letztmöglichen Zahlungstermins der Landeskraftfahrzeugsteuer des Besitzes erfolgt ist, so ist diese nicht geschuldet, oder, wenn sie bereits eingezahlt wurde, kann mit Vorlage der bezüglichen Anmerkung beim PRA um die Gesamtrückerstattung angesucht werden.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ist die Unterbrechung der Zahlungspflicht der Kfz-Steuer für die für den Wiederverkauf bestimmten Fahrzeuge anwendbar?

Ja, für diese Fahrzeuge ist die Unterbrechung der Zahlungspflicht für den gesamten Zeitraum, in welchem diese an einen Wiederverkäufer abgegeben werden, vorgesehen, unter der Bedingung, dass der Wiederverkäufer alle von den bestehenden Bestimmungen vorgesehenen Erfüllungen durchführt. Falls das Fahrzeug im Zahlungsmonat abgegeben wird oder falls es sich um eine erstmalige Zahlung für das Fahrzeug handelt, ist die Zahlung dennoch geschuldet.

Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D
39100 Bozen
Tel. +39 0471 316400
Fax +39 0471 316491
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it