FAQ

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ich habe mein Fahrzeug, für welches ich die Kraftfahrzeugsteuer für das ganze Jahr eingezahlt hatte, verschrottet/ins Ausland ausgeführt. Kann die eingezahlte Kraftfahrzeugsteuer für die nicht genossenen Monate nach der Verschrottung/Ausfuhr ins Ausland rückerstattet werden?

Ja, die Kraftfahrzeugsteuer wird mit einem proportionalen Betrag für alle vollen Monate rückerstattet, die auf den Monat folgen, in dem die Verschrottung/Ausfuhr ins Ausland stattgefunden hat, vorausgesetzt es handelt sich um mindestens vier Monate. Die Gründe, die das Eigentumsrecht unterbrochen haben, müssen im Öffentlichen Fahrzeugregister (PRA) vermerkt worden sein.

Wenn die Verschrottung/Ausfuhr ins Ausland innerhalb des letztmöglichen Zahlungstermins der Landeskraftfahrzeugsteuer des Besitzes erfolgt ist, so ist diese nicht geschuldet, oder, wenn sie bereits eingezahlt wurde, kann mit Vorlage der bezüglichen Anmerkung beim PRA um die Gesamtrückerstattung angesucht werden.

[Kraftfahrzeugsteuer]

In welchen Fällen kann die Rückerstattung der bereits eingezahlten Kfz-Steuer beantragt werden?

Die Rückerstattung einer Geldsumme wird für Beträge in Höhe von mindestens Euro 30,00 zuerkannt. Sie ist in den folgenden Fällen vorgesehen:

-       Überschüssige Einzahlung im Verhältnis zum tatsächlich geschuldeten Betrag

-       Doppelte Einzahlung

-       Nicht geschuldete Einzahlung

-       Zahlung zum Teil nicht mehr geschuldet, da das Fahrzeug verschrotten oder ausgeführt worden ist oder infolge von Besitzverlust wegen Diebstahls. Die auf eines dieser Ereignisse folgenden Monate bis zur Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer müssen mindestens vier betragen.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Wenn ich mein Auto im Zahlungsmonat verkaufe, muss trotzdem ich die KFZ-Steuer bezahlen?

Nein, die Kfz-Steuer ist vom Eigentümer zur Zahlungsfrist geschuldet. Wenn Sie folglich das Fahrzeug innerhalb des Zahlungsmonats (es gilt das im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister eingetragene Datum der Eigentumsübertragung), ist die Kfz-Steuer vom neuen Fahrzeugeigentümer geschuldet.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Warum habe ich die Fälligkeitsmitteilung der Kraftfahrzeugsteuer nicht bekommen?

Für folgende Fahrzeuge wird die Fälligkeitsmitteilung nicht zugesandt:

-       für Fahrzeuge mit viermonatlicher Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer (z.B. Lastkraftwagen),

-       für auf juristische Personen eingetragene Fahrzeuge.

Sollte keiner dieser Fälle auf Sie zutreffen, bitte kontaktieren Sie uns unter der Nummer 0471 316499 oder über die E-Mail-Adresse autosteuer@suedtirolereinzugsdienste.it

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ist es möglich, die Zahlungserinnerung über E-Mail oder SMS zu erhalten?

Ja, dies ist über die kostenlose Anmeldung für den Dienst zur Benachrichtigung der Fälligkeit möglich. In diesem Fall wird die Zahlungserinnerung in Papierform jedoch nicht mehr zugesendet.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Für welche Fahrzeuge kann die Steuerbefreiung zuerkannt werden?

Die Fahrzeuge, die zur Beförderung und für die Mobilität von Menschen mit Behinderung bestimmt sind, sind von der Entrichtung der Kfz-Steuer befreit. Die Vergünstigung kann für Fahrzeuge mit Dieselmotor oder Hybridantrieb (Hubraum bis zu 2.800 Kubikzentimetern) und für Fahrzeuge mit Benzinmotor oder Hybridantrieb (Hubraum bis zu 2.000 Kubikzentimetern) sowie für Fahrzeuge mit Elektroantrieb (Leistung nicht über 150 KW) in Anspruch genommen werden.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Wie viel Zeit habe ich, um die Rückerstattung der Kfz-Steuer zu beantragen?

Der Antrag auf Rückerstattung muss innerhalb 31. Dezember des dritten Jahres nach Entrichtung der Kfz-Steuer eingereicht werden.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Wo kann ich die Rückerstattung der Zusatzkosten für Baumaschinen (“tassa usura strade – tassa Viterbo”) beantragen?

Artikel 34 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. April 1992, Nr. 285 „Neue Straßenverkehrsordnung“, der die Zusatzkosten für Baumaschinen zur Anpassung der Straßeninfrastrukturen regelt, stellt fest, dass „die Baumaschinen laut Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe n), damit sie auf Straßen verkehren dürfen, mit einem eigenen Abschnitt zur Bestätigung der Zahlung einer Abnutzungsentschädigung ausgestattet sein müssen. Diese Entschädigung ist gleich hoch wie die Kraftfahrzeugbesitzsteuer und wird gleichzeitig mit dieser für denselben Zeitraum gezahlt.“

 

Im Fall von überschüssiger Zahlung der Entschädigung (sogenannte „tassa usura strade“) kann die Rückerstattung beantragt werden: der Antrag auf stempelfreiem Papier kann bei folgendem Amt eingereicht werden:

 

Direzione Generale per le Infrastrutture Stradali del Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti

Via Nomentana n. 2

00161 Roma (RM)

Tel.: 06/4412.3307-3308

Fax: 06/4412.4312

E-Mail: segreteria.strade@mit.gov.it

 

Dem Antrag ist eine Fotokopie des Ausweises des Antragstellers oder des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person (welcher unbedingt den Antrag unterzeichnen muss) und die Fotokopie der Zahlungsbelege beizulegen. Der Antrag kann mittels Einschreiben, Fax, Email an die oben erwähnte Adresse oder per zertifizierter elektronischer Post (PEC) an die Adresse dg.strade@pec.mit.gov.it zugeschickt werden.

Für Auskünfte steht direkt die Direzione Generale per le Infrastrutture Stradali über die obengenannten Adressen zur Verfügung.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Welche Steuererleichterungen sind für Fahrzeuge, die mindestens 20 oder 30 Jahre alt sind, vorgesehen?

-       Die Kraftfahrzeuge und die Krafträder, ausgenommen jene zur gewerblichen Nutzung, die mindestens 20 Jahre alt sind, genießen eine Erleichterung der Kfz-Steuer in Höhe von 50% des andernfalls geschuldeten Betrages.

-       Die Kraftfahrzeuge und die Krafträder, ausgenommen jene zur gewerblichen Nutzung, die mindestens 30 Jahre alt sind, sind von der Zahlung der Kfz-Steuer befreit. Diese sind allerdings, wenn sie auf den öffentlichen Straßen verwendet werden, einer jährlichen pauschalen Verkehrssteuer in Höhe von Euro 25,82 für Kraftfahrzeuge und von Euro 10,33 für Krafträder unterstellt.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ich bin der Eigentümer eines mehr als zwanzig Jahre alten Fahrzeuges, im Kraftfahrzeugschein steht „uso promiscuo trasporto di persone e cose“ (Kombinationskraftwagen), kann ich die reduzierten Tarife in Anspruch nehmen?

Nein, Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge, die zum gewerblichen Gebrauch bestimmt sind, darunter auch die Kombinationskraftwagen “veicoli ad uso promiscuo persone e cose”, sind von der Tarifreduzierung ausgeschlossen und unterliegen daher denselben Tarifen der Eigentumssteuer, wie die bis zu 20 Jahre alten Fahrzeuge. Falls das Fahrzeug nicht mehr gewerblich genutzt wird und man in den Genuss der Tarifreduzierung für über 20 Jahre alte Fahrzeuge kommen möchte, ist eine Änderung der technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, die beim Motorisierungsamt des Landes beantragt werden kann, erforderlich.

 

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Südtiroler Einzugsdienste AG
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