FAQ

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ich bin Leasingnehmer oder Langzeitmieter eines Fahrzeuges: Welcher Region/Autonomen Provinz muss ich die Kfz-Steuer entrichten?

Die Leasingnehmer und die Langzeitmieter (Zeitraum von mindestens zwölf Monaten) müssen die Kfz-Steuer gegenüber der Region oder Autonomen Provinz, in der sich der eigene Wohnsitz befindet, entrichten. Demzufolge müssen die in Südtirol ansässigen Subjekte die Kfz-Steuer gegenüber der Autonomen Provinz Bozen entrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Leasing-/Mietunternehmen die Steuer an der Stelle der Benützer entrichten. Bitte überprüfen Sie bei Zweifeln die mit dem Fahrzeugeigentümer vereinbarten Vertragsbedingungen.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ich habe die Mitteilung zur Fälligkeit der KFZ-Steuer noch nicht erhalten, kann ich diese trotzdem bezahlen?

Ja, die Zahlung kann und muss unabhängig vom Erhalt der Mitteilung getätigt werden. Es genügt die Angabe des Kennzeichens, um die Einzahlung der KFZ-Steuer mit den vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten durchführen zu können.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ich habe ein Neufahrzeug (noch nicht in Italien zugelassen) gekauft: Innerhalb welcher Frist muss ich die Kfz-Steuer bezahlen?

Die Zahlung der ersten Kfz-Steuer für ein Neufahrzeug muss innerhalb des Monats nach der Zulassung oder, falls die Zulassung in den letzten zehn Tagen des Monats erfolgt ist, innerhalb des Folgemonats erfolgen. Es wird daran erinnert, dass für die erste Zahlung keine Mitteilung zur Fälligkeit zugeschickt wird.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Mit welchen technischen Daten eines Personenkraftwagens wird die Kraftfahrzeugsteuer berechnet?

Die für die Berechnung des Betrages der Steuer eines PKWs zu verwendenden technischen Daten sind die Anzahl der KW, die Euro-Klasse und die Kraftstoffart (letztere Eigenschaft ist nur für die sog. „ökologischen“ Fahrzeuge relevant). Weitere Informationen finden Sie im geltenden Verzeichnis der Landestarife.
[Kraftfahrzeugsteuer]

Wie kann ich überprüfen, welcher Euro-Klasse mein Fahrzeug angehört?

Um die Zugehörigkeit zur Umweltklasse (Euro-Klasse) von Kraftfahrzeugen und Krafträdern und  die diesbezügliche „Vignette“ für die Bestimmung der für die Bestimmung der ökologischen Kategorie zu überprüfen bitte hier klicken.
[Kraftfahrzeugsteuer]

Wann muss ich die Kfz-Steuer entrichten?

Die Zahlung zur Erneuerung der Kfz-Steuer muss grundsätzlich im Laufe des auf die Fälligkeit der letzten geschuldeten Steuer folgenden Monats erfolgen. Falls beispielsweise die Kfz-Steuer im Monat Dezember verfallen ist, muss die darauffolgende Zahlung innerhalb des Monats Jänner erfolgen.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Kann die Kfz-Steuer durch eine Überweisung auf das Konto der Autonomen Provinz Bozen oder der Südtiroler Einzugsdienste bezahlt werden?

Nein, die Zahlung muss gemäß den geltenden Bestimmungen notwendigerweise über eine der vorgesehenen Zahlungsmodalitäten erfolgen.

[Kraftfahrzeugsteuer]

Ich habe ein Gebrauchtfahrzeug (bereits in Italien zugelassen) gekauft: Innerhalb welcher Frist muss ich die Kfz-Steuer bezahlen?

Die Zahlungsfrist ist je nach Fahrzeug unterschiedlich. Bitte überprüfen Sie die Zahlungsfrist, indem Sie sich an eine ACI-Geschäftsstelle, an eine konventionierte Autoagentur oder an die Südtiroler Einzugsdienste werden.

Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D
39100 Bozen
Tel. +39 0471 316400
Fax +39 0471 316491
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it