Kfz-Steuer des Landes – Mitteilungen zur Fälligkeit August und September 2023 – Druckfehler

Aufgrund eines Druckfehlers auf den pagoPA-Zahlungsmitteilungen, die den in den Monaten August und September 2023 versendeten Mitteilungen zur Fälligkeit beigefügt wurden, ist der dort angegebene Zahlungsmitteilungskodex unvollständig.

Folglich kann die Zahlung nicht durch Angabe dieses Kodex erfolgen. Die Zahlung kann jedoch trotzdem durchgeführt werden, indem entweder der auf der Mitteilung abgedruckte QR-Code eingescannt oder das Kennzeichen des Fahrzeuges angegeben wird.

Sollte der vollständige Kodex dennoch benötigt werden, kann die Dienststelle Landesabgaben und Kfz-Steuer (Tel. 0471 316 499, E-Mail autosteuer@suedtirolereinzugsdienste.it) kontaktiert werden.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

 

Andere Pressemitteilungen dieser Kategorie

Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it