Allgemeiner Bürgerzugang
Der allgemeine Bürgerzugang ist ein Recht, welches vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013, Neuregelung der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen eingeführt wurde (Art. 5, Abs. 2) und setzt, das Recht für jeden auf Zugang zu sämtlichen weiteren Daten und Unterlagen der Verwaltung voraus, welche nicht bereits der Veröffentlichungspflicht unterliegen.
Der Antrag bedarf keiner Begründung, unterliegt jedoch einigen Einschränkungen zum Schutze rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen, sowie einigen ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Ausschlussgründen.
Dieses Recht entspricht dem Grundsatz der Transparenz und wird anerkannt um weit verbreitete Formen der Kontrolle zur Wahrnehmung institutioneller Funktionen und der Verwendung öffentlicher Ressourcen zu fördern und die Teilnahme an der öffentlichen Debatte zu ermöglichen.
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Dienstelle für die Rechtsangelegenheiten, Verträge und Vergabeverfahren zu richten:
Kontakt:
Rechtsangelegenheiten, Verträge und Vergabeverfahren
Südtiroler Einzugsdienste AG
J. Mayr-Nusser Str., 62/D
39100 – Bozen (BZ)
Tel: 0471 316400
E-mail: buergerzugang@suedtirolereinzugsdienste.it
Telefonische Anfragen werden nicht entgegengenommen.
Die Ausstellung der Unterlagen in elektronischer Form ist unentgeltlich, sofern sie in Beantwortung eines Antrags auf allgemeinen Bürgerzugang erfolgt.
Für die Ausstellung von Unterlagen in Papierform kann die Gesellschaft den Ersatz der tatsächlich angefallenen Vervielfältigungskosten verlangen.
Falls die Übermittlung mittels Einschreiben mit R.A. beantragt wird, müssen die Versandkosten vom Antragsteller im Voraus ersetzt werden.
Vordruck Antrag auf allgemeinen Bürgerzugang
RECHTSBEHELFE
Im Falle gänzlicher oder teilweiser Ablehnung des Bürgerzugangs oder bei nicht innerhalb von 30 Tagen ergangener Antwort (vorbehaltlich der Fristverlängerung zum Schutze der Interessen eventueller Drittbetroffener), kann ein Antrag auf Überprüfung an den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und den Transparenzbeauftragten:
Kontakt:
An den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und den Transparenzbeauftragten der Südtiroler Einzugsdienste AG
In Person des Generaldirektors Dr. Marco Balduzzo
Südtiroler Einzugsdienste AG
J. Mayr-Nusser Str., 62/D
39100 – Bozen (BZ)
Tel: 0471 316400
E-mail: direktion@suedtirolereinzugsdienste.it