Bürgerzugang
Der einfache Bürgerzugang ist ein Recht, welches vom gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013, Neuregelung der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen eingeführt wurde (Art. 5, Abs. 1).
Der Antrag auf einfachen Bürgerzugang kann ausschließlich jene Informationen, Daten und Unterlagen betreffen, deren Veröffentlichung gemäß den geltenden Transparenzbestimmungen vorgesehen ist, falls die Verwaltung ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen sollte.
Der Bürgerzugang kann von jedem, jederzeit und kostenlos ausgeübt werden. Der Antrag muss die beantragten Daten oder die Unterlagen enthalten und bedarf keiner Begründung.
Der Antrag auf Bürgerzugang ist an die Dienstelle für die Rechtsangelegenheiten, Verträge und Vergabeverfahren zu richten:
Kontakt:
Rechtsangelegenheiten, Verträge und Vergabeverfahren
Südtiroler Einzugsdienste AG
J. Mayr-Nusser Str., 62/D
39100 – Bozen (BZ)
Tel: 0471 316400
E-mail: buergerzugang@suedtirolereinzugsdienste.it
Vordruck Antrag auf einfachen Bürgerzugang
RECHTSBEHELFE
Im Falle gänzlicher oder teilweiser Ablehnung des Bürgerzugangs oder bei nicht innerhalb von 30 Tagen ergangener Antwort, kann ein Antrag auf Überprüfung an an den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und den Transparenzbeauftragten.
Kontakt:
An den Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und den Transparenzbeauftragten der Südtiroler Einzugsdienste AG
In Person des Generaldirektors Dr. Marco Balduzzo
Südtiroler Einzugsdienste AG
J. Mayr-Nusser Str., 62/D
39100 – Bozen (BZ)
Tel: 0471 316400
E-mail: direktion@suedtirolereinzugsdienste.it