Anfrage auf Dokumenteneinsicht / Auszug der Schuldposition sowie Vollmacht
Anfrage auf Dokumenteneinsicht/Auszug der Schuldposition
Es können ein Auszug der Schuldposition sowie zusätzliche Dokumente angefordert werden, wie z.B.:
- Abschrift der ausgestellten Akten und/oder Zahlungsmitteilung PagoPA;
- Abschrift der gewährten Ratenzahlung;
- Kopie der Benachrichtigung über die Aufhebung der Ratenzahlung.
Des Weiteren ist es möglich im Falle einer gewährten Ratenzahlung die Restschuld oder eine ausgewählte Anzahl von Raten mittels einer einmaligen Zahlung zu entrichten, indem die Erstellung eines gesonderten PagoPa Zahlungsmitteilungskodex IUV beantragt wird.
Wie kann die Anfrage auf Dokumenteneinsicht/Auszug der Schuldposition gestellt/beantragt werden?
Die Anfrage seitens NATÜRLICHER PERSONEN sowie anderer Rechtssubjekte (KÖRPERSCHAFTEN, VEREINE, STIFTUNGEN, KONDOMINIEN u.a.) kann wie folgt eingereicht werden:
- per E-Mail: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it;
- mittels zertifizierter E-Mail (PEC): se.aar.bz@legalmail.it;
- per Post (in diesem Fall gilt als Eingangsdatum des Antrags das Eingangsprotokoll der Gesellschaft) oder per Einschreiben;
- nach einer Terminvereinbarung persönlich, am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG: in Bozen, Schlachthofstraße, 53/B, 3. Stock.
Hingegen Unternehmen und Freiberufler müssen die Anfrage ausschließlich
- mittels zertifizierter E-Mail (PEC): se.aar.bz@legalmail.it einreichen.
Die Anfrage kann auf die obgenannte Weise gestellt werden, indem das entsprechende Formular ausgefüllt und ein gültiger Personalausweis beigelegt wird:
Anfrage auf Dokumenteneinsicht – Zwangseintreibung
Vollmacht
Es ist möglich eine andere Person zu bevollmächtigen:
- Informationen/Unterlagen über die Schuld anzufordern bzw. zu erhalten;
- Anträge auf Ratenzahlung, Aussetzung oder sonstige Anträge einzureichen;
- beantragte Dokumente, sowie alle weiteren Informationen und/oder damit verbundenen Maßnahmen zu erhalten/abzuholen.
In diesem Fall muss der Gesellschaft eine Vollmacht unter Verwendung des angeführten Formulars, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Personalausweises des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten übermittelt werden:
Die vorliegende Vollmacht ist sechs Monate gültig.
Wie kann die Vollmacht eingereicht werden?
Die Vollmacht und auch die damit verbundene Anfrage seitens NATÜRLICHER PERSONEN sowie anderer Rechtssubjekte (KÖRPERSCHAFTEN, VEREINE, STIFTUNGEN, KONDOMINIEN u.a.) kann wie folgt eingereicht werden:
- per E-Mail: zwangseintreibung@suedtirolereinzugsdienste.it;
- mittels zertifizierter E-Mail (PEC): se.aar.bz@legalmail.it;
- per Post (in diesem Fall gilt als Eingangsdatum des Antrags das Eingangsprotokoll der Gesellschaft) oder per Einschreiben;
- nach einer Terminvereinbarung persönlich, am Sitz der Südtiroler Einzugsdienste AG: in Bozen, Schlachthofstraße, 53/B, 3. Stock.
Hingegen Unternehmen und Freiberufler müssen die Vollmacht und auch die damit verbundene Anfrage ausschließlich
- mittels zertifizierter E-Mail (PEC): se.aar.bz@legalmail.it einreichen.