Covid-19: Informationen zur Aussetzung

Covid-19: Zahlungen von Akten der Zwangseintreibungsphase.

 

Hiermit wird mitgeteilt, dass der Aussetzungszeitraum der Zahlungsfristen der Eintreibungsakten und der Ratenpläne ist am 31.08.2021 beendet. Die zwischen 08.03.2020 (*) und 31.08.2021 fälligen und ausgesetzten Einzahlungen von Zahlungsmahnungen, Zahlungsaufforderungen, Vorankündigungen von Hypothekeneintragungen und verwaltungsmäßigen Sperren von Kraftfahrzeugen und Maßnahmen über die Gewährung von Ratenzahlungen müssen nun als einmalige Zahlung innerhalb Ende September 2021 durchgeführt werden.

Außerdem besteht ab 01.09.2021 wieder die Abzugspflicht für die von der Südtiroler Einzugsdienste AG eingeleiteten Drittpfändungsverfahren.

Die Gesellschaft teilt weiters mit, dass gemäß Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes der Autonomen Provinz Bozen Nr. 27/2021 vom 08/07/2021, die Verwirkung der Möglichkeit einer Ratenzahlung auch auf die von der Südtiroler Einzugsdienste AG gewährten Ratenzahlungspläne, die am 8. März 2020 behängend waren, sowie auf jene Ratenpläne, mit welchen die bis zum 31. August 2021 eingereichten Anträge angenommen wurden, bei Nichtbegleichung von zehn Raten, auch wenn diese nicht aufeinander folgen, vorgesehen ist.

(*) Achtung: für Subjekte mit Wohnsitz, Gesellschaftssitz oder Betriebssitz in den Gemeinden der s.g. „roten Zone“ (Anlage 1 DPCM 1. März 2020) beginnt der Aussetzungszeitraum ab 21. Februar 2020.

 

 

Häufige Fragen und Antworten


Ich habe für meine Ratenzahlungen ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat, wann werden die Raten im Zeitabschnitt vom 08.03.2020 bis 31.08.2021 von meinem Konto abgebucht?

Die Südtiroler Einzugsdienste AG hat im Zeitabschnitt vom 08.03.2020 bis 31.08.2021 ausschließlich die Raten mit Fälligkeit zum 05.01.2021, zum 05.03.2021 und zum 05.05.2021 von Ihrem Konto abgebucht. Diese Belastungen wurden vor Inkrafttreten der Gesetzesdekrete Nr. 3 vom 15.01.2021, Nr. 41 vom 22.03.2021 und Nr. 73 vom 25.05.2021 getätigt.

Alle anderen, im Aussetzungszeitraum fälligen Raten müssen innerhalb Ende September 2021 autonom von Ihnen bezahlt werden.

 

Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, die ausgesetzten Raten, nach Ihrer persönlichen Möglichkeit mit den im folgenden angeführten Zahlungsmöglichkeiten zu begleichen. Sie können die ausgesetzten Raten jederzeit, auch im Aussetzungszeitraum, mittels des Zahlungssystems „pagoPA“ begleichen, indem Sie die in der Maßnahme für die Gewährung der Ratenzahlung beigefügten Zahlungsabschnitte, oder sollte Ihre Maßnahme keine pagoPa-Zahlungsmitteilung enthalten, die Zahlungsnummern die im Tilgungsplan angegeben sind, verwenden. Anderweitig ist die Zahlung in der Sektion „Kontoauszug“ des e-PayS-Portals der Südtiroler Einzugsdienste AG, Zugang mittels SPID, möglich (https://de.epays.it).

 

Ich habe einen bereits vor dem 8. März und innerhalb 31. August 2021 genehmigten Ratenplan, allerdings könnte ich Schwierigkeiten haben im September 2021 alle ausgesetzten Raten von März 2020 bis August 2021 nachzuzahlen. Ist eine Erleichterung für mich vorgesehen?

Ja. Die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes der Autonomen Provinz Bozen Nr. 27/2021 vom 08/07/2021 erweitert die maximale Anzahl der nichtbezahlten Raten von 5 auf 10, auch nicht aufeinanderfolgende, die zum Verfall des Ratenplans führen. Dies gilt für bestehende Ratenpläne und für jene Pläne, die auf bis zum 31. August 2021 eingereichten Anträge genehmigt wurden.

 

Ich habe eine bestehende Gehaltspfändung, ab wann muss mein Arbeitgeber die gesetzlich vorgesehenen Gehaltsabzüge wieder vornehmen?

Ab dem September 2021 werden die Abzüge für die laufenden Pfändungen wieder berücksichtigt. Bis zum 31. August 2021 waren die Abzugspflichten für die von der Südtiroler Einzugsdienste AG eingeleiteten Pfändungen von Gehältern, sowie von mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängende Löhne oder Renten, ausgesetzt und somit musste der Arbeitgeber vom 06. Juni 2020 bis 31. August 2021 keine Abzüge beim Gehalt tätigen.

 

 

 

 

Gesellschaft

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V.W.V. Nr. 207128
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